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Jugendliche ohne Ausbildung - JoA


Blockbeschulung für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz

Konzeption

Der Unterricht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz hat folgende Zielsetzung:

- Förderung der Berufs- und Arbeitsplatzreife
- Stärkung der Persönlichkeit der Schüler
- bessere Chancen bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche


Um diese Ziele zu erreichen, werden den Jugendlichen persönlichkeitsbildende bzw. berufsfeldübergreifende und berufsfeldspezifische Qualifikationen vermittelt.

 

Diese richten sich nach den Inhalten der einzelnen Fachbereiche der BS III Kempten und der angeschlossenen Berufsfachschulen.

Im Vordergrund stehen dabei berufsfeldspezifische Inhalte aus den folgenden Bereichen:

 

- Hauswirtschaft
- Kinderpflege
- Sozialpflege
- Körperpflege
- Ernährung (Bäcker, Konditoren, Fleischer, Fachverkäuferin)


Wenn möglich, werden auch Inhalte aus dem Fachbereich Agrarwirtschaft (Gärtner, Floristen, Landwirte) vermittelt.

 

Die persönlichkeitsbildenden bzw. berufsfeldübergreifenden sowie berufsfeldspezifischen Qualifikationen werden innerhalb von Modulen (Unterrichts­einheiten) vermittelt, welche ein Lehrerteam erarbeitet in Abhängigkeit von:

- der Interessenlage der Jugendlichen,
- der regionalen Arbeitsmarktlage und
- den Möglichkeiten der Schule.

 

Abschluss: Mit dem Jahreszeugnis der 12. Jahrgangsstufe, d. h. nach dem Ablauf der drei Schuljahre, ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

 

 

Blockunterricht

Die Unterrichtstage sind pro Schuljahr in einem Block zusammengefasst. Die Jugendlichen besuchen für die Dauer des Blocks täglich die Berufsschule. Unterrichtet werden die Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden und berufsspezifischen Inhalten. Der Anteil des praktischen Unterrichts ist in dieser Form der Unterrichts­organisation in der Regel wesentlich höher als in der Teilzeitbeschulung.

 

- Stundentafel:

Wochenstunden

Berufsfeld übergreifend / persönlichkeitsbildend                           12

Berufsfeld spezifisch                                                                      12

 

Festlegung weiterer acht Wochenstunden erfolgt nach den organisatorischen Möglichkeiten der Schule.

 

- Eingangsvoraussetzung:
 

Es gibt keine speziellen Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme in eine der Blockklassen.

 

- Abschluss:


Mit dem Jahreszeugnis der 12. Jahrgangsstufe ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

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