Berufliche
Schulen
Kempten
III
Staatliche Berufsschule III
Kempten (Allgäu)
mit Berufsfachschulen für
·
Hauswirtschaft
·
Kinderpflege
·
Sozialpflege
Information zur Berufsausbildung
Staatlich
geprüfte Sozialbetreuerin
Staatlich
geprüfter Sozialbetreuer
Staatl. Berufsfachschule für Sozialpflege
Kempten (Allgäu)
Wiesstraße 32, 87435 Kempten (Allgäu)
Ansprechpartner: Frau Melchert, Herr Tischhöfer
Tel: 0831/25385-370 oder -358
Fax: 0831/25385-395
Internet: www.bs3-kempten.de
E-Mail: verwaltung@bs3-kempten.de
1. Berufsbild, Einsatzgebiete
Sozialbetreuerinnen
und Pflegefachhelferinnen bzw. Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer
·
arbeiten in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und der Krankenpflege.
Dies umfasst auch Sozialstationen, Rehabilitationseinrichtungen und ambulante
Dienste.
·
arbeiten in den genannten sozialpflegerischen Einrichtungen mit und
unterstützen hier vor allem Fachkräfte der Altenpflege, Krankenpflege und der
Heilerziehungspflege.
·
übernehmen selbstständig Teilaufgaben in der Grundpflege und in der
hauswirtschaftlichen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung sowie deren
Beschäftigung.
2. Ausbildungsdauer und Berufsabschluss
Sozialbetreuer
werden an Berufsfachschulen für Sozialpflege innerhalb von zwei Jahren in
Vollzeitunterricht ausgebildet, ergänzt durch unterrichtsbegleitende
Praktika.
Die
Ausbildung umfasst
·
600 Unterrichtsstunden im allgemeinbildenden Lernbereich.
·
1480 Unterrichtsstunden im fachtheoretischen und fachpraktischen
Lernbereich.
·
640 Unterrichtsstunden in der Sozialpflegerischen Praxis, und
zwar in der Berufsfachschule sowie in Einrichtungen der Alten- und
Behindertenhilfe und der Krankenpflege.
Am
Ende des zweiten Ausbildungsjahres (11. Jahrgangsstufe) finden schriftliche,
praktische und ggf. mündliche Prüfungen statt, die zum Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin
und Pflegefachhelferin" bzw.
"Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer“ führen.
3. Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen
für die Aufnahme sind
·
die beendete Vollzeitschulpflicht und
·
die gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch ein ärztliches Zeugnis,
·
eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch den
zuständigen Arzt (beim Hausarzt erfragen).
Die Berufsfachschule für Sozialpflege ist
insbesondere für Hauptschüler gedacht, steht jedoch auch Erwachsenen offen, die
eine Ausbildung zum Sozialbetreuer nachholen oder durch Umqualifizierung in den
Bereich der Sozialpflege wechseln wollen.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig.
Diese dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Zwischenzeugnis).
4. Stundentafel
|
Fächer |
10. Jahrg.
|
11. Jahrg.
|
Allgemeinbildender
Lernbereich:
|
||
Religionslehre/Ethik
|
2
|
1
|
Deutsch und
Kommunikation
|
3
|
2
|
Sozialkunde
|
2
|
2
|
Sport
|
1
|
2
|
Fachtheoretischer und
fachpraktischer Lernbereich:
|
||
Berufs- und
Rechtskunde
|
1
|
1
|
Lebenszeit- und
Lebensraumgestaltung
|
4
|
3
|
Grundlagen
der Pflege und Betreuung
|
6
|
5
|
Pflege und
Betreuung
|
5
|
5
|
Hauswirtschaftliche
Versorgung
|
4
|
3
|
Sozialpflegerische Praxis*)
|
8
|
8
|
davon in der
Altenpflege
|
mind. 4
|
|
davon in der
Krankenpflege
|
mind. 4
|
|
davon in
weiteren sozialpflegerischen Tätigkeitsfeldern
|
mind. 4
|
|
|
Wahlangebot: |
||
Englisch
|
2
|
2
|
Instrumentalunterricht
|
2
|
2 |
*) = Zeitstunden, soweit in außerschulischen
Einrichtungen durchgeführt
5. Mittlerer Schulabschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
·
Mit der Durchschnittsnote 2,50 (oder besser) im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule
und dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (auf der Basis eines
fünfjährigen aufsteigenden Unterrichts, Hauptschulniveau) wird der mittlere Schulabschluss der
Berufsfachschule verliehen.
·
Wer den mittleren Schulabschluss nicht erreicht, kann nach dem Bestehen
einer Aufnahmeprüfung in die Vorklasse der Berufsoberschule eintreten und dort
nach einem Vollzeitjahr die mittlere
Reife erlangen.
·
Der mittlere Schulabschluss wiederum eröffnet im Zusammenhang mit einer
abgeschlossenen Berufsausbildung die Möglichkeit zum Eintritt in weiterführende berufliche Schulen.
|
Schulen |
angestrebter
Schulabschluss |
Berufsoberschule
|
- allgemeine Fachhochschulreife (Fachabitur) oder - fachgebundene Hochschulreife oder - allgemeine Hochschulreife (Abitur) |
|
Kolleg |
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) |
|
Weitere berufliche Qualifizierungen im · sozialen Bereich |
|
|
|
Fachschule für Familienpflege |
Familienpfleger/in |
|
|
Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe Fachschule für · im gesundheitspädagogischen Bereich |
Heilerziehungspflegehelfer/in Heilerziehungspfleger/in Altenpfleger/in Familienpfleger/in Gesundheits-
und Krankenschwester Gesundheits-
und Krankenpfleger Medizinischer
Bademeister/in |
|
|
|
Masseur/in Ergotherapeut/in Rettungsassistent/in |
|
6. Allgemeine Hinweise
·
Der Besuch der staatlichen Berufsfachschule ist kostenfrei (kein Schulgeld). Es fallen jedoch Kosten für Material,
Kopien und für eine Haftpflichtversicherung an.
·
Für Schüler der Berufsfachschule kann im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben Ausbildungsförderung (BAföG)
beantragt werden.
·
In der 10. Jahrgangsstufe erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten (ab 3 km Entfernung)
kostenfrei.
7. Anmeldung
Die
Anmeldung kann jährlich ab dem
Zwischenzeugnis bis zum
31. März an
der Staatlichen Berufsfachschule für Sozialpflege Kempten erfolgen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
·
Bewerbungsschreiben
·
tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
·
Zeugnis der zuletzt besuchten Schule
·
amtliches Führungszeugnis (bei nicht unmittelbar fortgesetztem
Schulbesuch)
·
Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse
(bei Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch)
·
Geburtsurkunde und zwei Lichtbilder
·
Anmeldeblatt der Berufsfachschule
Formular
zum Download: www.bs3-kempten.de
Am ersten Schultag müssen folgende Unterlagen vorgelegt
werden:
·
ärztliches Zeugnis, welches nicht älter als 3 Monate sein soll und
ausweist, dass der Bewerber/die Bewerberin für den Beruf geeignet ist.
Formular zum Download: www.bs3-kempten.de
·
Bescheinigung einer Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1
Infektionsschutzgesetzes durch den zuständigen Arzt
(Hausarzt befragen).
Formular zum Download: www.bs3-kempten.de
·
Abmeldebescheinigung der Hauptschule.
·
Zeugnis über den erfolgten Schulabschluss, z. B. Zeugnis über den
erfolgreichen Hauptschulabschluss (im Original oder in beglaubigter Abschrift).
Falls Sie Ihren Ausbildungsplatz zurückgeben:
Bewerber, die sich nach einer bereits
erteilten Zusage doch ander-weitig entscheiden,
bitten wir dringend, sich umgehend an der Schule abzumelden, damit wir den Ausbildungsplatz an einen anderen Bewerber vergeben können.
Rückgabe von
Bewerbungsunterlagen:
Bewerber, die wünschen, dass für den Fall der Nichtaufnahme ihre Unterlagen zurückgeschickt werden, sollten ein ausreichend frankiertes und beschriftetes Kuvert der Bewerbung beilegen. Verbleibende Unterlagen von nicht aufgenommenen Bewerbern werden nach dem 1. Oktober von der Schule entsorgt.
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Kempten III
So finden Sie uns:
Das
Berufliche Schulzentrum Kempten befindet sich neben dem Forum Allgäu
·
ca. 5 Gehminuten nördlich des Hauptbahnhofs
·
ca. 7 Gehminuten südlich der ZUM
·
mit dem Bus: Linie 5
(Haltestelle BSZ)
Linie
4 (Haltestelle Sozialbau)
Stand: Mai 2009